Rechtliches
Heilberufsrecht, Honorarinformationen, Patientenrechte und Behandlungsvertrag — die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung in der DOC Praxisklinik.

Heilberufsrecht, Honorarinformationen, Patientenrechte und Behandlungsvertrag — die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung in der DOC Praxisklinik.
Diese Sammelseite bündelt rechtliche Informationen rund um die Behandlung in unserer Praxis. Die formellen Pflichtangaben gemäß § 5 TMG sowie die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO finden Sie auf den jeweils eigenen Seiten:
Die zahnärztliche und ärztliche Tätigkeit in unserer Praxis unterliegt dem deutschen Heilberufsrecht. Maßgeblich sind insbesondere das Zahnheilkundegesetz (ZHG), die Bundesärzteordnung (BÄO), das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) Bayern, die Berufsordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BO BLZK) sowie die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO BLÄK).
Für unsere Außendarstellung und Praxiskommunikation beachten wir die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und die berufsrechtlichen Werbevorschriften. Wir verzichten auf vergleichende, anpreisende oder irreführende Werbung im Sinne des § 21 BO BLZK und § 27 (M)BO-Ä. Sachliche, berufsbezogene Information über Qualifikation, Behandlungsspektrum und Praxisorganisation ist erlaubt und wird auf dieser Website verantwortungsvoll genutzt.
Behandelnde unterliegen der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB sowie den entsprechenden berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Eine Offenbarung patientenbezogener Daten erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung oder soweit gesetzlich zulässig.
Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen richtet sich nach folgenden bundesrechtlichen Regelwerken:
Vor Beginn einer aufwendigeren Behandlung erstellen wir einen schriftlichen Investitionsplan (HKP) gemäß § 87 Abs. 1a SGB V bzw. § 2 Abs. 2 GOZ. Dieser informiert Sie transparent über Behandlungsschritte, voraussichtliche Kosten und den Eigenanteil. Bei Privatleistungen oder Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung schließen wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z bzw. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ.
Über mögliche Mehrkosten, etwa bei Steigerungssätzen über dem 2,3-fachen Satz nach § 5 GOZ, informieren wir Sie individuell und holen Ihre Zustimmung ein, bevor wir die Leistung erbringen.
Mit dem Patientenrechtegesetz (PRG) vom 26. Februar 2013 wurden die wesentlichen Rechte und Pflichten innerhalb des Behandlungsverhältnisses in den §§ 630a bis 630h BGB kodifiziert. Sie haben insbesondere Anspruch auf:
Wir nehmen uns Zeit für ein verständliches Aufklärungsgespräch und respektieren Ihre Entscheidung, Bedenkzeit in Anspruch zu nehmen oder eine zweite Meinung einzuholen.
Zwischen Ihnen und unserer Praxis kommt mit Annahme der Behandlung ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Allgemeine Geschäftsbedingungen im klassischen Sinn werden für Heilbehandlungen nicht verwendet, da sie weder dem Charakter der Heilbehandlung noch den Vorgaben des Heilberufsrechts gerecht würden.
Maßgeblich sind vielmehr:
Termine: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage spätestens 24 Stunden vorher (Termine im OP: 48 Stunden vorher). Bei kurzfristiger oder wiederholter Nichterscheinung können wir Ihnen ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung stellen, sofern wir den Termin nicht anderweitig vergeben konnten und Sie hierauf vor der Terminvergabe hingewiesen wurden.
Wir sind bemüht, Beanstandungen und Beschwerden direkt im Gespräch zu klären. Sollte sich ein Anliegen nicht unmittelbar lösen lassen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:
Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: Die Praxis ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst der Region über die zentrale Notdienstnummer 116 117 sowie über die Notdienstseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (www.kzvb.de). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112.
Operierte Patientinnen und Patienten erhalten von uns nach Eingriffen eine 24-Stunden-Rufnummer für unmittelbare Rückfragen.
Stand dieser Hinweise: 7. Mai 2026.